Inhalt
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Grundsteuerreform beschlossen
- Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
- Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an
- Arbeitnehmer
- Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen
Download: CGG-Informationsbrief-12-2019